Informationen zur Hausratversicherung

Was ist in der Hausratversicherung versichert?

Durch die Hausratversicherung ist Ihr Eigentum gegen die finanziellen Folgen durch Schäden bei folgenden Gefahren geschützt:

  • Feuer, Blitzschlag, Explosion und Implosion
  • Einbruch-Diebstahl
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel sowie
  • Absturz von Luftfahrzeugen

Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz ausgedehnt werden auf Fahrräder oder Gartenmöbel, die dadurch gegen Diebstahl versichert sind. Darüber hinaus können die so genannten Elementarschäden mitversichert werden. Dazu zählen Schäden, die entstehen durch:

  • Starkregen
  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Schneedruck oder
  • einen Vulkanausbruch

Erweiterungen des Deckungsumfangs sind normalerweise mit einem Mehrbeitrag zu bezahlen.

Wie hoch ist die Versicherungssteuer?

In der Hausratversicherung besteht eine abweichende Regelung zur Versicherungssteuer. Der Steuersatz ist gemindert gegenüber anderen Versicherungsverträgen . Die Höhe wird immer zum Juli eines Jahres überprüft und verändert. Seit dem 01.07.2010 beträgt die Versicherungssteuer für die Hausratversicherung 16,15%.

Was zählt alles zum Hausrat?

Zum Hausrat gehören allen beweglichen Gegenstände, die in einem Haushalt

  • zur Einrichtung, dazu zählen beispielsweise Möbel, Teppiche, Bilder, Vorhänge etc.
  • zum Gebrauch, dazu zählen zum Beispiel Haushaltsgeräte, Kleidung, Bücher etc. oder
  • zum Verbrauch, wie Nahrungs- und Genussmittel, Heizöl, Kohlen etc.

dienen.

Hierzu zählt auch Bargeld, Münzen, Barrengold, Urkunden einschließlich Wertpapiere, Sparbücher, Sammlungen und Wertgegenstände, Campingausrüstungen sowie in der Wohnung befindliches Kraftfahrzeugzubehör.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.

Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.

Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.

Was versteht man unter dem Bergriff Unterversicherungsverzicht?

Der Versicherer verzichtet im Schadenfall auf die Überprüfung, ob eine Unterversicherung vorliegt, sofern pro Quadratmeter Wohnfläche eine Mindestversicherungssumme abgeschlossen ist. Sie reicht von 650,00 EUR pro qm² bis zu 750,00 EUR pro qm² und ist von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abhängig. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen verschafft hier Klarheit.

Notwendigkeit einer Hausratversicherung

Jeder der über einen eigenen Hausstand verfügt, sollte eine Hausratversicherung haben. Sie gehört zu den beliebtesten Versicherungsarten. Im Jahr 2009 meldeten die deutschen Hausratversicherer einen Gesamtbestand von fast 25 Mio. Verträgen. Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft sind 70 Prozent aller Familienhaushalte hausrat versichert.

Sollten Sie bereits über eine Hausratpolice verfügen,  ist eine Überprüfung der Prämien und Bedingungen von Zeit zu Zeit zu empfehlen. Bei ein Wohnungswechsel sollten Sie auf jeden Fall die Höhe Ihrer Versicherungssumme erneut prüfen und gegebenenfalls entsprechend anpassen. So vermeiden sie eine Unterversicherung.