Lexikon zur Hausratversicherung
Wir haben in unserem Lexikon verschiedene Begriffe, wie sie in der Hausratversicherung üblicherweise vorkommen, in alphabetischer Reihenfolge erläutert:
Antennen
Versicherungsschutz besteht für sämtliche, auf dem Grundstück des Hauses oder der Wohnung vorhandenen Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen, dazu gehören auch so genannte Parabolantennen, besser bekannt als Satellitenschüssel.
Zu beachten gilt allerdings, dass es sich dabei nicht um eine Gemeinschaftsantenne handeln darf, die mehrere Wohnungsparteien nutzen. Außerdem sind Antennen nicht versichert, die gewerblichen Zwecken dienen.
Antiquitäten
Antiquitäten im Sinne der Versicherungsbedingungen sind Gegenstände, die älter als 100 Jahre sind und bei denen es sich nicht um Möbel handelt. Antiquitäten zählen ebenfalls zum Hausrat, wobei für sie spezielle Entschädigungsgrenzen bestehen.
Aquarium
Tritt bestimmungswidrig Wasser aus einem Aquarium aus und entstehen dadurch Schäden an der Einrichtung, dann sind sie nicht in der Hausratversicherung mitversichert, da es sich nicht um Leitungswasserschäden im Sinne der Versicherungsbedingungen handelt.
Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit Schäden, die durch einen bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus einem Aquarium entstehen, durch eine zusätzliche Vereinbarung (Klausel) zu versichern.
Arbeitsgeräte
Beruflich genutzte Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte, wie beispielsweise Ihr Schreibtisch, Ihre Werkzeuge, Ihr PC oder Laptop sind genauso in der Hausratpolice versichert, sofern sie nicht ausschließlich beruflich genutzt werden und es sich nicht um Handelsware, die zum Verkauf bestimmt ist, oder um Musterkollektionen handelt.
Arbeitszimmer
Sofern Sie in Ihrer Wohnung ein Arbeitszimmer haben, dann ist seine Einrichtung nur dann im Rahmen der Hausratversicherung geschützt, wenn es vom Finanzamt nicht als Arbeitszimmer anerkannt ist. Das bedeutet, das Selbständige oder Freiberufler, die ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen können, eine separate Inhaltsversicherung benötigen, da über die Hausratversicherung keine Deckung besteht.
Bei manchen Hausratversicherungsgesellschaften ist das beruflich oder gewerblich genutzte häusliche Arbeitszimmer aber im Versicherungsschutz eingeschlossen, wenn es ausschließlich über die privat genutzten Wohnräume betreten werden kann.
Außenversicherung
Versicherte Sachen, die dem Gebrauch dienen, sind, sofern sie Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind, auch außerhalb des Versicherungsortes weltweit vorübergehend bis zu 3 Monaten versichert.
Für den Versicherungsnehmer oder für mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, die sich aufgrund von Ausbildung, oder sich zur Erfüllung von Wehr- oder Ersatzdienst außerhalb der Wohnung befinden, gilt der Versicherungsschutz vorübergehend solange, wie sie keinen eigenen Hausstand gegründet haben.
Bankschliessfach
Hausratgegenstände, die in einem Bankschliessfach untergebracht sind (Wertpapiere, Sammlungen…), sind in der Regel durch die Bank versichert, wobei die Entschädigungsgrenzen gering sind. Daher ist es vorteilhafter, sie in die Hausratversicherung gegen einen entsprechenden Mehrbeitrag einzuschließen.
Beitragsberechnung
Die Höhe des Beitrags in der Hausratversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen
- der Wert Ihres Hausrats
- die geografische Lage Ihres Wohnorts, die in Tarifzonen geregelt wird
- ob Ihre Wohnung ständig bewohnt ist, oder ob es sich vielleicht um einen Zweitwohnsitz handelt oder eine Ferienwohnung
- die Bauartklasse des Gebäudes, in dem Sie wohnen und
- die Deckungserweiterungen, die Sie in den Versicherungsschutz aufnehmen wollen, wie beispielsweise bei Schäden durch Überspannung, Wasseraustritt aus einem Aquarium oder den Diebstahl von Fahrrädern, usw.
Die Beitragsberechnung erfolgt dann entweder bezogen auf die Versicherungssumme oder auf die Quadratmeter der Wohnfläche. Abhängig ist das von den jeweiligen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Versicherungsvertragsverhältnis zugrunde liegen.
Fahrrad
Für Fahrräder besteht grundsätzlich Versicherungsschutz in der Hausratpolice gegen alle Gefahren. Das schließt aber im ersten Moment den einfachen Diebstahl aus, denn in der Hausratversicherung sind Schäden, die durch Einbruch-Diebstahl entstehen, gedeckt. Über eine entsprechende Klausel kann der einfache Diebstahl in den Versicherungsschutz gegen einen Mehrbeitrag eingeschlossen werden. Die Entschädigungsgrenze wird prozentual von der Versicherungssumme vereinbart und beträgt üblicherweise zwischen einem und drei Prozent.
Befinden sich mehrere Fahrräder im Haushalt, ist hier aber besonders darauf zu achten, dass keine Unterversicherung entsteht, da sonst die Entschädigung entsprechend geringer ausfällt.
Hotelkosten
Ist Ihre Wohnung aufgrund eines Versicherungsfalls unbewohnbar, wie das beispielsweise durch Brand oder einen Leitungswasserschaden entstehen kann, dann werden von der Hausratversicherung auch die anfallenden Kosten für ein Hotel oder ähnliche Unterbringung (jedoch ohne Nebenkosten) ersetzt, in Höhe von einem Promille pro Tag bezogen auf die Versicherungssumme pro Tag und für einen Zeitraum vom längstens hundert Tagen.
Implosion
Ein Implosion im Sinne der Bedingungen liegt vor, wenn ein Hohlkörper plötzlich und unvorhersehbar durch äußeren Überdruck aufgrund eines inneren Unterdrucks zusammenfällt.
Eine Implosion kann beispielsweise bei Fernseh- und anderen Röhrengeräten entstehen.
Sengschäden
Sengschäden sind nur dann im Versicherungsschutz eingeschlossen, wenn sie bedingungsgemäß entweder die Folge
- eines Brandes
- eines Blitzschlags
- einer Explosion
- einer Implosion oder
- eines Anpralls bzw. eines Absturzes eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung
sind.
Definition Sengschäden: “Örtlich begrenzte Schäden durch Hitzeeinwirkung, die durch Verfärbung der versengten Sachen sichtbar werden.”
Unterversicherungsverzicht
Ist zum Zeitpunkt des Schadenfalls der tatsächliche Versicherungswert höher als die vereinbarte Versicherungssumme in der Hausratversicherung, so kann der Versicherer eine Unterversicherung geltend machen, die auch für einen Teilschaden maßgebend ist.
Das bedeutet, dass die Entschädigung im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert vorgenommen wird. Wenn also beispielsweise der Wert Ihres Hausrats 100.000,00 EUR beträgt, sich aber Ihre Versicherungssumme nur auf 75.000,00 EUR beläuft, dann liegt eine Unterversicherung in Höhe von 25 Prozent vor. Dadurch verringert sich die Entschädigungsgrenze auf 75 Prozent des Schadens.
Versicherungsort
Beim Versicherungsort handelt es sich immer um die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Dazu zählen alle Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Auch das häusliche Arbeitszimmer gehört dazu. Ferner zählen auch
- Balkone, Loggien und an das Gebäude anschließende Terrassen
- zu privaten Zwecken und ausschließlich vom Versicherungsnehmer und Personen seiner Hausgemeinschaft genutzte Räume in Nebengebäuden
- Garagen, die sich auf dem Versicherungsgrundstück oder in der Nähe befinden und der Wohnung zugerechnet werden
- Kellerräume, soweit sie abschließbar sind, wenn es sich um gemeinschaftlich genutzte Räume oder Flächen handelt, wie beispielsweise bei einem Fahrradkeller oder einer Waschküche und sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden
Versicherungssumme
Die in der Hausratversicherung vereinbarte Versicherungssumme ist die maximale Entschädigung, die bei einem Schadenfall im Sinne der Bedingungen bezahlt wird. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme dem Wert Ihres Hausrats entspricht.
Liegen Ihrer Hausratversicherung die Bedingungen des Versicherungssummen-Modells zugrunde, dann bildet sie auch die Grundlage für die Beitragsberechnung.
Was ist nicht versichert?
Zum Hausrat zählen nicht
- Bestandteile des Gebäudes, mit Ausnahme von Einbaumöbeln oder Einbauküchen, die vom Versicherungsnehmer angeschafft wurden
- Gegenstände und Sachen, die der Gebäudeeigentümer eingebracht hat und für die er auch die Verantwortung trägt
- Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie deren Teile und Zubehör
- Luft- und Wasserfahrzeuge einschließlich nicht eingebauter Teile, mit Ausnahme von Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchbooten und ihrer Motoren, sowie Surfgeräte, Fall- und Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen
- Hausrat von Mieter oder Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, er wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen
- Gegenstände, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind, wie beispielsweise Schmuck, Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrument sowie Jagd- und Sportwaffen